Swiss Equestrian

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Artikeldetails

Zungenstrecker

Erlaubt

Bemerkung

ℹ️ Zungenstrecker sind grundsätzlich erlaubt. Verboten ist jedoch das Fixieren der Trense an einem starren, unbeweglichen Zungenstrecker. Die Länge des Zungenstreckers darf nicht mehr als 8cm betragen. 🚫 Das Anbinden der Zunge ist nicht erlaubt. 📚 RLS Ausrüstung 2.2.3 Mittelstücke der Gebisse Absatz 3.