Swiss Equestrian

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Artikeldetails

Micklem

Erlaubt

Bemerkung

✅ Maximal sind, abgesehen vom Kehlriemen, zwei Riemen (z.B. Reithalfter respektive Nasenband und Sperrriemen) zulässig. Kinnketten bzw. Kinnriemen, welche im Original zur Trense gehören, zählen nicht zu den zwei zusätzlich erlaubten Riemen. Kehlriemen können auch in abgeänderter Form (z.B. abgewinkelter Riemen über dem Unterkiefer mit Verbindung zum Nasenriemen oder abgerundete oder abgewinkelte Backenstücke) angefertigt sein (siehe Abb. 10 Micklem und Abb. 11 ST-Zaum als Beispiele). 📚 RLS 2.2.4 Kopf- und Genickstücke Absatz 4

Siehe auch